Altergrenzen nach §§ 27 Waffengesetz
Schießen mit Druckluft (ab 12 Jahren)
| Alter | Erlaubte Waffen / Kaliber | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Ab 12 Jahren | Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen | Einverständnis der Eltern + qualifizierte Jugend-Aufsicht |
Schießen mit Kleinkaliber & Schrot (ab 14 Jahren)
| Alter | Erlaubte Waffen / Kaliber | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Ab 14 Jahren | Kleinkaliber (bis 5,6 mm / .22 lfb, max. 200 Joule) Einzellader-Flinten (Schrot, Kaliber 12 oder kleiner) | Einverständnis der Eltern + qualifizierte Jugend-Aufsicht |
Schießen & Erwerb von Großkaliber (ab 18 / 21 Jahren)
| Alter | Erlaubte Waffen / Kaliber | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Ab 18 Jahren | Nutzung und Schießen von Großkaliberwaffen auf dem Schießstand | Keine elterliche Zustimmung mehr nötig, reguläre Standaufsicht |
| Ab 21 Jahren | Eigener Erwerb & Besitz von Großkaliberwaffen (z. B. auf WBK) | Bedürfnisnachweis des Verbandes + MPU-Gutachten (bis zum 25. Lebensjahr nötig) |
Hinweis zu den rechtlichen Angaben:
Die hier dargestellten Altersgrenzen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen den Vorgaben des deutschen Waffengesetzes (§ 27 WaffG) nach bestem Wissen. Alle Angaben erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Waffenbehörde oder Ihren Dachverband.
Die hier dargestellten Altersgrenzen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen den Vorgaben des deutschen Waffengesetzes (§ 27 WaffG) nach bestem Wissen. Alle Angaben erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Waffenbehörde oder Ihren Dachverband.
