Altergrenzen nach §§ 27 Waffengesetz

Schießen mit Druckluft (ab 12 Jahren)

AlterErlaubte Waffen / KaliberVoraussetzungen
Ab 12 JahrenDruckluft-, Federdruck- und CO2-WaffenEinverständnis der Eltern + qualifizierte Jugend-Aufsicht

Schießen mit Kleinkaliber & Schrot (ab 14 Jahren)

AlterErlaubte Waffen / KaliberVoraussetzungen
Ab 14 JahrenKleinkaliber (bis 5,6 mm / .22 lfb, max. 200 Joule)
Einzellader-Flinten (Schrot, Kaliber 12 oder kleiner)
Einverständnis der Eltern + qualifizierte Jugend-Aufsicht

Schießen & Erwerb von Großkaliber (ab 18 / 21 Jahren)

AlterErlaubte Waffen / KaliberVoraussetzungen
Ab 18 JahrenNutzung und Schießen von Großkaliberwaffen auf dem SchießstandKeine elterliche Zustimmung mehr nötig, reguläre Standaufsicht
Ab 21 JahrenEigener Erwerb & Besitz von Großkaliberwaffen (z. B. auf WBK)Bedürfnisnachweis des Verbandes + MPU-Gutachten (bis zum 25. Lebensjahr nötig)
Hinweis zu den rechtlichen Angaben:
Die hier dargestellten Altersgrenzen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen den Vorgaben des deutschen Waffengesetzes (§ 27 WaffG) nach bestem Wissen. Alle Angaben erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Waffenbehörde oder Ihren Dachverband.